ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN   Immob. Ulf Zaspel * Leipzig

Büro und Gewerbeflächen in Leipzig * Dresden

A: Die im meinen Angeboten enthaltenen Angaben zum Objekt basieren auf Angaben des 

    Eigentümers b.z.w. Bevollmächtigten. Ich bin um richtige und vollständige Angaben bemüht,    

    Übernehme jedoch keine Haftung für diese Angaben.

    Ich übernehme insbesondere keine Haftung für Flächenangaben,

    (Wohnflächen / Grundstücksflächen / Gewerbeflächen u. s .w.),

    diese beruhen ausschließlich auf Angaben des Eigentümers.

    Eine steuerliche Beratung, sowie eine Finanzierungsberatung findet nicht statt.

    Meine Nachweise sind freibleibend und ursächlich, eine Zwischenverwertung (Verkauf o.

    Vermietung ) ist grundsätzlich vorbehalten.

    Widersprüche gegen den ursächlichen Nachweis sind binnen 5 Werktagen schriftlich bei mir   

    anzumelden, nach dem Verstreichen dieser Frist gilt der ursächliche Nachweis als verbindlich

    akzeptiert.

    Mein Provisionsanspruch entsteht durch den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines 

    Hauptvertrages, Kauf o. Mietvertrag, (S 652 BGB + §2 WoVermittG) nur wenn dieser

    abgeschlossen wird.

B: Meine Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nur mit meiner

    schriftlichen Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden.

    Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag (Miet o. Kaufvertrag) zustande, so haftet   

    der Empfänger für meine Provision. Die Höhe richtet sich nach dem unten genannten Sätzen.

    Die Provision ist verdient wenn zwischen Verkäufer/mieter und Käufer o. Mieter ein Kauf o.

    Mietvertrag (o. anderer Hauptvertrag) geschlossen wurde.

C: Die Provision für den Nachweis o. die Vermittlung beträgt bei Verkauf von Objekten 5 % + MwSt

    vom Kaufpreis; bei Vermietungen 2 Monatskaltmieten + MwSt (§ 3 WoVermittG).

    Bei Erbbaurechten zweifachen Jahreserbbauzins + MwSt. Die Provision ist vom Käufer oder

    Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Anspruch auf Provision   

    entsteht, wenn aufgrund meines ursächlichen Nachweises b.z.w. meiner Vermittlung ein

    notarieller Kaufvertrag ( bei Verkäufen) oder ein Mietvertrag zustande kommt. Der

    Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von meinem

    Angebot abweicht oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen

    Verkäufers / Vermieters abgeschlossen wird.

    Gleichfalls bleibt mein Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart ( Erbaurecht statt

    Kauf ; Kauf statt Miete u.s.w. ) bestehen.

    Der Käufer / Mieter verpflichtet sich, mich innerhalb von 3 Werktagen zu informieren wenn

    ein Hauptvertrag ( Miet o. Kaufvertrag u.s.w.) geschlossen wurde.

    Der Nachweis von Objekten, erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter

    einen Objektnachweis. (Provisionsbestätigung)

Der Erfüllungsort u.Gerichtsstand ist,soweit zulässig u. nicht  anders vereinbart, Nordhausen.

Nordhausen,      01.09.1993    -   Ulf Zaspel *Kaufmann in der Grundstücks und Wohnungswirtschaft

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