ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Immob. Ulf Zaspel * LeipzigBüro und Gewerbeflächen in Leipzig * Dresden
A: Die im meinen Angeboten enthaltenen Angaben zum Objekt basieren auf Angaben des Eigentümers b.z.w. Bevollmächtigten. Ich bin um richtige und vollständige Angaben bemüht, Übernehme jedoch keine Haftung für diese Angaben. Ich übernehme insbesondere keine Haftung für Flächenangaben, (Wohnflächen / Grundstücksflächen / Gewerbeflächen u. s .w.), diese beruhen ausschließlich auf Angaben des Eigentümers. Eine steuerliche Beratung, sowie eine Finanzierungsberatung findet nicht statt. Meine Nachweise sind freibleibend und ursächlich, eine Zwischenverwertung (Verkauf o. Vermietung ) ist grundsätzlich vorbehalten. Widersprüche gegen den ursächlichen Nachweis sind binnen 5 Werktagen schriftlich bei mir anzumelden, nach dem Verstreichen dieser Frist gilt der ursächliche Nachweis als verbindlich akzeptiert. Mein Provisionsanspruch entsteht durch den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages, Kauf o. Mietvertrag, (S 652 BGB + §2 WoVermittG) nur wenn dieser abgeschlossen wird. B: Meine Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nur mit meiner schriftlichen Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag (Miet o. Kaufvertrag) zustande, so haftet der Empfänger für meine Provision. Die Höhe richtet sich nach dem unten genannten Sätzen. Die Provision ist verdient wenn zwischen Verkäufer/mieter und Käufer o. Mieter ein Kauf o. Mietvertrag (o. anderer Hauptvertrag) geschlossen wurde. C: Die Provision für den Nachweis o. die Vermittlung beträgt bei Verkauf von Objekten 5 % + MwSt vom Kaufpreis; bei Vermietungen 2 Monatskaltmieten + MwSt (§ 3 WoVermittG). Bei Erbbaurechten zweifachen Jahreserbbauzins + MwSt. Die Provision ist vom Käufer oder Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Anspruch auf Provision entsteht, wenn aufgrund meines ursächlichen Nachweises b.z.w. meiner Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag ( bei Verkäufen) oder ein Mietvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von meinem Angebot abweicht oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Verkäufers / Vermieters abgeschlossen wird. Gleichfalls bleibt mein Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart ( Erbaurecht statt Kauf ; Kauf statt Miete u.s.w. ) bestehen. Der Käufer / Mieter verpflichtet sich, mich innerhalb von 3 Werktagen zu informieren wenn ein Hauptvertrag ( Miet o. Kaufvertrag u.s.w.) geschlossen wurde. Der Nachweis von Objekten, erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter einen Objektnachweis. (Provisionsbestätigung) Der Erfüllungsort u.Gerichtsstand ist,soweit zulässig u. nicht anders vereinbart, Nordhausen. Nordhausen, 01.09.1993 - Ulf Zaspel *Kaufmann in der Grundstücks und Wohnungswirtschaft |